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Rallye

Reglement

REGLEMENT
Rallye

Stand: 20. Februar 2011

I. ORGANISATION

1.) Zusammensetzung

Der Rallye-Regionalpokal Oberfranken wird aus in Nordbayern ansässigen, motorsport-treibenden Clubs gebildet.

2.) Beschlussfassung

Aufnahme und Ausschluss werden mit 2/3-Stimmenmehrheit der anwesenden Pokalclubs beschlossen. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Pokalclubs.

II. WETTBEWERBE

Die zum Rallye-Regionalpokal Oberfranken zählenden Wettbewerbe werden in den Sparten Rallye, Rallye-Sprint, Cross-Slalom und Orientierungsfahrten ausgetragen.

Für eine Meisterschaftswertung sind mindestens drei durchgeführte Veranstaltungen einer Sparte Voraussetzung.

1.) Grundlagen

a) für Rallyes: DMSB-Rahmenausschreibung

b) für Cross-Slaloms: DMSB-Rahmenausschreibung bzw. Dachorganisation des jeweiligen Veranstalters

c) für Orientierungsfahrten: BOC-Richtlinien. Diese sind jedoch lediglich hinsichtlich der Aufgabenstellung maßgeblich. Sportrechtliche Regelungen und Maßnahmen des BOC werden vom RPO weder anerkannt noch übernommen. Der RPO behält sich in derartigen Fragen eine eigene Entscheidung vor.

d) für Rallye-Sprints: Rahmenausschreibung des ADAC Nordbayern

e) für alle Sparten: Beschlüsse der Pokalclubs

2.) Ausschreibungen

Die Ausschreibungen müssen unmissverständlich erkennen lassen, wie Sieger und Plazierte ermittelt werden, insbesondere bei einem eventuellen Gesamtklassement, wenn die Fahrt in mehreren Klassen durchgeführt wird.

3.) Aufgabengleichheit

Unterschiedliche Aufgabenstellungen für verschiedene Gruppen und/oder Klassen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme: Bei Orientierungsfahrten, die in den Klassen A und B ausgeschrieben sind, werden die Veranstalter zwei verschiedene Aufgabenstellungen anbieten, wobei die Klasse B eine leichtere Streckenführung erhält. Für die Punktezuteilung zum Regionalpokal kommt dann nur das Klassenergebnis in die Wertung. Eine Gesamtwertung erfolgt wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung nicht.

III. TEILNEHMER

Teilnehmer am Rallye-Regionalpokal Oberfranken müssen Mitglied eines angeschlossenen Clubs sein. Spätestens vor der ersten Veranstaltung einer Sparte meldet der Sportleiter alle Aktiven (incl. Geburtsdatum für Rallye-Junioren oder Ori-Nachwuchswertung) seines Clubs. Diese Aktiven werden bis zum Jahresende für diesen Club gewertet, außer der Sportleiter meldet einen Austritt aus dem Verein. Für die folgenden Veranstaltungen erhält dieser Teilnehmer keine Punkte mehr, auch wenn er dann von einem anderen RPO-Club gemeldet wird.

Teams aus unterschiedlichen Clubs können bis einen Tag vor dem ersten Wertungslauf einen Prädikatslauf im voraus als Streichergebnis festlegen. Diese Entscheidung ist dem Auswerter per e-mail oder Fax mitzuteilen.

Weitere Bedingungen:

1.) Bei Nationalen Rallyes 200, Rallye-Sprints und Cross-Slaloms sind alle Lizenzinhaber teilnahmeberechtigt.

2.) Bei Orientierungsfahrten sind alle Inhaber des Führerscheins der Klasse 3 startberechtigt, bei Minderjährigen als Beifahrer ist die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.

3.) Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen, sofern das DMSB- bzw. ADAC-Reglement die Teilnahme Minderjähriger vorsieht.

IV. WERTUNG

1.) Rallyes

Sieger einer Nationalen Rallye ist das Team mit der geringsten Strafpunktzahl bzw. mit der schnellsten Gesamtzeit. Bei Punkt- und Zeitgleichheit entscheidet der Veranstalter aufgrund der Bestimmungen in seiner genehmigten Ausschreibung, wer als Sieger bzw. Besserplatzierter hervorgeht.

2.) Cross-Slaloms

Sieger eines Cross-Slaloms ist der Fahrer mit der geringsten Strafpunktzahl bzw. mit der schnellsten Gesamtzeit. Bei Punkt- und Zeitgleichheit entscheidet der Veranstalter aufgrund seiner genehmigten Ausschreibung, wer als Sieger oder Besserplatzierter hervorgeht.

3.) Orientierungsfahrten

Sieger einer Orientierungsfahrt ist das Team mit der geringsten Strafpunktzahl; bei Punktgleichheit entscheidet das Ergebnis einer im motorsportlichen Bereich liegenden Sonderprüfung, die jedoch keine Bestzeitprüfung sein darf.

V. PUNKTEZUTEILUNG

Punkte für die Jahresendwertung werden nur dann vergeben, wenn der Teilnehmer bei mindestens 50 % der ausgetragenen Veranstaltungen an den Start geht.

1.) Rallyes und Rallye-Sprints

((Starterzahl - Platz) : Starterzahl) x 10 zuzüglich 1 Punkt für den Start zzgl. 1 Punkt für die Zielankunft

Die WErtung erfolgt aus den Punkten der Klassenwertung, wobei eine Klasse aus mindestens fünf Startern bestehen muss. Für den Fall, dass eine Klasse nicht voll wird, erfolgt eine Zusammenlegung mit der nächst tieferen Klasse (Ausnahme: Die tiefste Klasse einer Gruppe wird nach oben gewertet), jeweils bis eine Klasse mit mindestens fünf Startern entstanden ist. Aus dieser Zusammenlegung erhalten jedoch nur die Starter Punkte, die aus zuvor nicht vollen Klassen kommen. Klassen, die vor der Zusammenlegung bereits mindestens fünf Starter hatten, erhalten ihre Punkte nur aus dieser Starterzahl. Im Bereich CTC/CTG sind Klassenzusammenlegungen nicht möglich.

Bei Rallyes erhalten Fahrer und Beifahrer die gleichen Punkte.

2.) Cross-Slaloms

Punktezuteilung klassenweise (Protokoll vom 14.02.08)
((Starterzahl - Platz) : Starterzahl) x 10 zuzüglich 1 Punkt für den Start zzgl. 1 Punkt für die Zielankunft

3.) Orientierungsfahrten

Punktezuteilung nach den Richtlinien des BOC

VI. STREICHERGEBNISSE

1.) Rallye 200

bei 12 durchgeführten Veranstaltungen werden 9 gewertet
bei 11 und 10 durchgeführten Veranstaltungen werden 8 gewertet
bei 9 durchgeführten Veranstaltungen werden 7 gewertet
bei 8 durchgeführten werden Veranstaltungen 6 gewertet
bei 7 und 6 durchgeführten Veranstaltungen werden 5 gewertet
bei 5 durchgeführten Veranstaltungen werden 4 gewertet
bei 4 durchgeführten Veranstaltungen werden 3 gewertet
bei 3 durchgeführten Veranstaltungen werden 2 gewertet

Als erstes Streichergebnis ist grundsätzlich die eigene Veranstaltung heranzuziehen. Führt ein Club keine eigene Veranstaltung in dieser Disziplin durch, so ist das Durchschnittsergebnis (Gesamtpunktzahl : ausgetragene Veranstaltungen) zu subtrahieren. Als eventuelle Zweit- oder Drittstreichergebnisse ist/sind die Veranstaltung/en, bei der/denen das/die schlechteste/n Ergebnis/se erzielt wurde/n, zu subtrahieren.

2.) Cross-Slaloms

Bei Cross-Slaloms sind die beiden schlechtesten Ergebnisse zu subtrahieren. Fahrer des veranstaltenden Clubs sind punktberechtigt.

3.) Orientierungsfahrten

Siehe Richtlinien BOC.

4.) Rallye-Sprint

Es werden alle Veranstaltungen gewertet (kein Streichergebnis). Fahrer des veranstaltenden Clubs sind punktberechtigt.

5.) Mannschaftswertungen

Für die Mannschaftswertungen aller drei Sparten wird die Summe der Punkte aller Fahrer, die in der betreffenden Jahreseinzelwertung erreicht wurden, herangezogen.

VII. TEILNAHME AN CLUBEIGENEN RALLYEVERANSTALTUNGEN

Fahrer, die an der clubeigenen Rallyeveranstaltung teilnehmen, finden nur in der Tageswertung Berücksichtigung, für die Punktevergabe im Rallye-Regionalpokal Oberfranken werden sie weder als Starter noch als Platzierte berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil der Fahrzeugbesatzung Mitglied des veranstaltenden Clubs ist.

VIII. WERTUNGSVERLUST

Bei Bestrafung eines Fahrers durch Sportkommissare oder DMSB mit mindestens einer Geldstrafe - auch bei nicht zum Rallye-Regionalpokal Oberfranken zählenden Veranstaltungen - entscheidet das Gremium über die Wertung des Bestraften im Regionalpokal.

IX. TITEL

Regionalpokalsieger der Jahreswertung ist der Fahrer oder Club mit der höchsten Punktzahl am Jahresende, nach Abzug der betreffenden Streichergebnisse.

X. PREISE

1.) Rallye 200

a) die 15 punktbesten Einzelfahrer

b) die 3 punktbesten Damen

c) die 3 punktbesten Mannschaften

2.) Cross-Slaloms

a) 25% der Plazierten der Jahresendwertung, max. jedoch bis Platz 8

b) die punktbeste Mannschaft

3.) Orientierungsfahrten

a) 25% der Plazierten der Jahresendwertung, max. jedoch bis Platz 8

b) die punktbeste Mannschaft

3.) Rallye-Sprint

a) die 3 punktbesten Fahrer bzw. bei 2 punktgleichen Teams die punktbesten Einzelfahrer

XI. SIEGEREHRUNG UND KOSTEN

1.) Die Siegerehrung findet bei der Schlußfeier statt, die turnusmäßig von einem Club des Rallye- bzw. Slalom-Regionalpokals ausgerichtet wird. Ausrichter kann auch eine Veranstaltergemeinschaft sein.

2.) Die Finanzierung der Schlußfeier erfolgt durch eine Umlage in Höhe von 140.- € pro Sparte (Rallye/Cross/Ori oder Slalom). Für die Sparte Kart gilt eine gesonderte Regelung.

Für die Gestaltung der Siegerehrung stehen dem Ausrichter mindestens 2000,- € zur Verfügung. Kosten für Pokale sind darin nicht enthalten, diese werden von der Vorstandschaft beschafft.

Die Beiträge bzw. Umlagen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens bis zum 30. April des laufenden Jahres, fällig. Bei Nichteinhaltung dieses Zahlungsfrist ist der säumige Club zur Zahlung von € 50,- Vertragsstrafe verpflichtet.

Wird die Umlage zuzüglich der Vertragsstrafe nicht bis zum Ablauf des 30. Juni des laufenden Jahres bezahlt, entfällt eine Wertung der Fahrer des betreffenden Clubs für das laufende Jahr.

XII. AUSWERTUNG

Dem Technischen Leiter ist innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung eine Ergebnisliste zuzusenden oder auszuhändigen, die eine Klassen-, Gruppen- und Gesamtwertung enthält.

Bei Orientierungsfahrten und Cross-Slaloms ist nur eine Klassenwertung erforderlich.

Bei Nichteinhaltung der Frist hat der betroffene Club eine Strafe von € 50,- bis zum 15. November desselben Jahres zu entrichten, ansonsten verliert dieser Club im Folgejahr die Zugehörigkeit zum Rallye-Regionalpokal Oberfranken. Diese Strafe hat auch dann Gültigkeit, wenn dem Technischen Leiter eine Veranstaltungsabsage vor der Veranstaltung nicht schriftlich mitgeteilt wird.

XIII. SITZUNGEN UND ENTSCHEIDUNGEN

1.) Sitzungen der Pokalclubs finden jeweils vor der ersten Pokalveranstaltung und bei Bedarf vor der Schlußfeier (nach der letzten Pokalveranstaltung) statt.

2.) Sitzungen sind einzuberufen, wenn dies mindestens drei Clubs verlangen.

3.) Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Clubvertreter gefaßt; Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der Pokalclubs vertreten ist.

4.) Entscheidungen über Aufnahme und/oder Ausschluß werden mit 2/3-Stimmenmehrheit der anwesenden Pokalclubs gefaßt.

5.) Die Wiederaufnahme eines Clubs, der wegen ausstehender Zahlung ausgeschlossen wurde, ist erst nach Begleichung dieser Rückstände möglich.

6.) Im Falle begründeter Abwesenheit eines Clubs kann dieser seine Stimme einem anderen Club delegieren, wenn die Antragstellung vorher genau bekanntgegeben ist.

XIV. WERTUNGSLÄUFE

s. Wertungsläufe.

XV. ORGANISATION UND TEILNEHMENDE CLUBS

XVI. BANKVERBINDUNG

Die Bankverbindung wird auf den Rechnungen angegeben.

XVII. MEISTERSCHAFTSFEIER

Veranstalter 2011: MSC Scheßlitz
Veranstalter 2012: MC Lauf

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Ausarbeitung: Wilfried Lukas, Markus Gutthäter, Alfred Thomaka, Norbert Walther, Michael Bayer


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